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Teilnahmebedingungen Quer durchs Meer 2024

§ 1 Hauptleistungen

  1. Die DLRG- Ortsgruppe Bad Zwischenahn e.V. veranstaltet das Schwimmevent „Quer durchs Meer“. Die Schwimmstrecke führt von Dreibergen über das Zwischenahner Meer zum Strandpark in Bad Zwischenahn. Die Veranstaltung wird durch Begleitboote abgesichert.
  2. Der Teilnahmebeitrag beträgt 30,00 €.

§ 2 Onlineanmeldeverfahren

  1. Die Onlineanmeldung erfolgt über http://bad-zwischenahn.dlrg.de. Bei der Anmeldung erteilst Du uns ein SEPA-Lastschriftmandat.
  2. Unmittelbar dem Absenden des Anmeldeformulars erhältst Du eine E-Mail. Die Anmeldung muss nun unter dem in der E-Mail angegebenen Link bestätigt werden. Bestätigst Du die Anmeldung nicht innerhalb von zwei Tagen, müssen wir Deine Anmeldung leider stornieren.
  3. Der Teilnahmebeitrag wird etwa zwei bis drei Wochen nach Freischaltung der Anmeldemöglichkeit per SEPA-Lastschrift eingezogen.
  4. Sollte die Lastschrift zurückgehen, bitten wir dich einmalig, den Teilnahmebeitrag und die uns entstandenen Kosten der Rücklastschrift innerhalb einer Frist von einer Woche zu überweisen. Wird diese Frist nicht eingehalten, stornieren wir die Anmeldung.
  5. Wir behalten uns vor, im Einzelfall um die Begleichung des Teilnahmebeitrages per Überweisung zu bitten.

§ 3 Verbindlichkeit der Anmeldung

Wenn Du die Anmeldung nach § 2 Abs. 2 S. 1 bestätigt hast, ist die Anmeldung verbindlich. Im Falle einer Abmeldung oder Nichtteilnahme wird der Teilnahmebeitrag nicht erstattet.

§ 4 Sicherheit

  1. Mit der Anmeldung erklärst Du, für die Teilnahme an Quer durchs Meer ausreichend gesund zu sein. Vor der Abgabe einer derartigen Selbsterklärung sollten Sie grundsätzlich einen Arzt aufsuchen.
  2. Es wird empfohlen, einen zum Schwimmen geeigneten Neoprenanzug zu nutzen.
  3. Die am Veranstaltungstag ausgegebene Badekappe ist wegen der Sichtbarkeit auf der Schwimmstrecke zu tragen.
  4. Die Schwimmstrecke wird durch den Veranstalter mit mindestens 20 Begleitbooten und mitähnlichen Rettungsmitteln abgesichert.

§ 5 Mindestalter

  1. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen am Veranstaltungstag mindestens 16 Jahre alt sein.
  2. Minderjährige müssen spätestens am Veranstaltungstag das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nachweisen. Hierzu stellen wir ein Formular per E-Mail zur Verfügung. Dieses Formular muss nur genutzt werden, wenn die Online-Anmeldung des minderjährigen Teilnehmers nicht durch einen Erziehungsberechtigten erfolgt.

§ 6 Datenschutz

  1. Bitte beachte die allgemeine Datenschutzerklärung bei der Anmeldung.
  2. Name und Zielzeit werden auf https://bad-zwischenahn.dlrg.de veröffentlicht.
  3. Deine personenbezogenen Daten werden im übrigen Dritten nicht zugänglich gemacht und nur für die Veranstaltungsorganisation verwendet.
  4. Nur wenn Du dein Einverständnis erklärst, informieren wir Dich über die nächste Ausschreibung für Quer durchs Meer.
  5. Es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung. Du musst damit rechnen, dass die Presse, andere Dritte und wir Fotos machen, die unter Umständen veröffentlicht werden.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Teilnahmebedingungen für Schwimmkurse

Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Bad Zwischenahn e.V.

Anmeldung

  • Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
  • Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis der Lehrgangsleiters oder Veranstaltungsleiters gestattet.
  • Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Bad Zwischenahn e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.

Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen

  1. Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Bad Zwischenahn e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
  2. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.

Rücktrittsbedingungen

Eine Abmeldung kann bis zu vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.

Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.

Lehrgangsabsage

Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen.

Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Bad Zwischenahn e.V.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

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